… Als mein Anschluss in der zweiten Januarwoche von DSL 50.000 auf 100.000 umgestellt wurde, erhielt ich einen nagelneuen Router Speedport W 724 V samt Retourenschein für meinen alten Speedport W 723 V und ein Schreiben des Inhalts, wenn ich binnen 14 Tagen das alte Gerät zurücksenden würde, dann würde mir dieses nicht berechnet werden…
… Ich vergaß dummerweise, diese Frist einzuhalten, und hatte mich schon damit abgefunden, für den W 723 V im nächsten Monat ein stattliches Sümmchen zusätzlich zur Telekom-Rechnung abdrücken zu müssen. Das wäre zwar ein herber Schlag ins Kontor gewesen, aber Dummheit muss bestraft werden, konstatierte ich selbstkritisch. Dann begann am 22. Januar der erste Akt des Dramas um meinen Internet-Anschluss…
… Da mir am 25. Januar ein Mitarbeiter des Technischen Kundendienstes ja die Geschichte erzählt hatte, dass seiner Messung nach der neue Router Ursache des Totalausfalls meiner Leitung sei, hatte ich in der Zwischenzeit in einem Telekom-Shop nochmal einen neuen Router, einen Speedport Smart, bestellt, und für den W 724 V einen Retourenschein erhalten. Ein weiterer Mitarbeiter des Technischen Kundendienstes hatte mich am Abend des selben Tages telefonisch beruhigt, es sei kein Problem, wenn ich die Rücksendungsfrist für den W 723 V verpasst hätte, ich solle das halt binnen einer Woche nachholen, und dann ginge das schon in Ordnung…
… Einige Tage später war man aufgrund meiner Vorstandsbeschwerde tunlichst darum bemüht, die aufgewühlten Wogen zu glätten. Ich erzählte der Dame von der Kundenbetreuung noch einmal das Anliegen vom verpassten Rücksendungstermin des alten Routers, und erhielt wenige Tage später per Post einen neuen Retourenschein für diesen, und nochmals die Versicherung, das würde in Ordnung gehen, man würde mir das Teil keinesfalls berechnen…
… Bereits am Tag darauf, es war der 2. Februar, stiefelte ich mit den beiden verpackten Routern zur nächsten Postfiliale. Der junge Mann, der meine Päckchen entgegen nahm, äußerte sich erstaunt darüber, dass beide Retouren ein- und dieselbe Identifikationsnummer hatten, und er mir deshalb nur eine Versandbescheinigung ausstellen könne. In meinem Hinterkopf begann ganz leise ein Alarmglöckchen zu bimmeln. Ich erinnerte mich an jene schlimme Auseinandersetzung mit der Telekom vor sechs Jahren, als mir über ein halbes Jahr lang die Kosten für TV-Entertain und ein Internet-Upgrade abgezogen worden waren, obwohl trotz unterschriebenem Vertrag nie ein Freischaltungsauftrag erteilt worden war. Damals wandte ich nach endlosen Telefonatem, die sich stets nur im Kreise drehten und vor Ausreden und falscher Behauptungen nur so strotzten, und ungezählter versandter E-Mails, die mit Sicherheit nie irgendjemand beim Magentaroten Riesen zur Kenntnis genommen hatte, zum allerersten Mal das Mittel einer Vorstandsbeschwerde an. Die zuviel abgezogenen Beiträge wurden mir daraufhin zurückerstattet, ich erhielt einen Retourenschein für den TV-Entertain-Receiver, ich schickte diesen beizeiten ab – und machte bei der nächsten Telekom-Rechnung ganz große Augen, denn man hatte mir dieses Teil doch tatsächlich unverfrorenerweise mit über hundert Euro in Rechnung gestellt! Ich forschte nach, und wurde immer wieder mit der gleichen Aussage abgespeist: Die Rücksendung des Receivers sei nie eingegangen. Ich war des Kämpfens und der nervenzerfetzenden Auseinandersetzungen mit ständig neuen und fremden Kundendienstmitarbeitern dermaßen überdrüssig, dass ich die Angelegenheit zähneknirschend auf sich beruhen ließ…
… Meine ungute Vorahnung hat sich traurigerweise als richtig erwiesen: Heute erhielt ich ein Schreiben der Telekom, dass man mir den W 724 V in Rechnung stellen würde, falls ich ihn nicht binnen einer Woche zurück senden würde. Ich kontaktierte sofort die angegebene Telefonnummer. Die Dame erklärte mir nach kurzem Nachforschen, dass in der Tat nur eine Retoure registriert worden sei, und zwar der alte W 723 V. Sie bestätigte dies mehrmals, obwohl ich immer wieder beteuerte, dass ich zwei Päckchen abgeschickt hatte. Nachdem ich die Nerven verloren, und unter Tränen lamentiert hatte, dass das Psychoterror sei, was die Telekom mit mir seit Wochen veranstalten würde, ließ sie sich dazu herab, etwas gründlicher nachzuforschen. Es stellte sich dabei angeblich heraus, dass der W 723 V bei ihr in der Abteilung “Mietgeräte-Rücksendung” (oder so ähnlich) registriert worden sei, und der W 724 V in der Abteilung für “Defekter Endgeräte” (oder so ähnlich). Ich könne also beruhigt sein, niemand würde mich für einen der beiden Router zur Kasse bitten. Und jetzt solle ich mich doch bitteschön wieder abregen, und nach draußen in die Sonne gehen…
… Ich hör’ die Worte, allein, mir fehlt der Glaube, so in etwa lautet ein uraltes Zitat aus einem Schmöker der Weltliteratur. Ich werde nachher nach draußen gehen. Aber nicht in die Sonne, sondern in ein benachbartes Café mit schnellem und funktionierendem Internet. Und dann werde ich als erstes die Einzugsermächtigung der Telekom widerrufen. In Zukunft werde ich jede Monatsrechnung nur mehr nach genauester Überprüfung und unter Vorbehalt begleichen und nicht mehr abbuchen lassen. Und ich werde das lang angekündigte Fass aufmachen, und meine Geschichte an diverse Medien und kritische Verbrauchermagazine schicken. Und natürlich eine weitere Vorstandsbeschwerde auf den Weg bringen…
… Der nette Herr von der Kundenbetreuung hat übrigens gestern trotz seiner Zusicherung, mich im Laufe des Nachmittags anzurufen, nichts von sich hören lassen – was mich ehrlich gesagt nicht mehr im geringsten verwundert. Mein Anschluss ist immer noch mausetot. Manchmal blinkt das kleine Link-LED-Lämpchen – eine mickrige Lightshow für über 60 Euro im Monat…