“Eine deutsche Peinlichkeit”…

… ist der Titel eines Artikels von Prof. Wolfgang Jäckle, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung vom 10. 01. 2012, nachzuschlagen hier im Archiv…

… Der Artikel handelt davon, dass es der Bundestag seit vielen Jahren nicht zuwege bringt, ein Gesetz gegen die Korruption bei Abgeordneten zu beschließen. Sobald das M.erkelchen z. B. in einem afrikanischen Staat über gute Regierungsführung und Korruptionsproblematik sprechen würde, würde sie sich die Antwort gefallen lassen müssen, dass man sich von ihr nicht belehren lassen müsse, da Deutschland auf diesem Felde nicht die geringste Vorbildfunktion haben würde…

… Tatsächlich lehnt es eine große Anzahl deutscher Bundestagsabgeordneter ab, einen solchen Straftatbestand zu schaffen. Das Argument, die meisten demokratischen Staaten würden bereits über ein entsprechendes Strafrecht verfügen, prallt offenbar an ihnen ab. Da mutet es wie Scheinheiligkeit und Hohn sondergleichen an, dass 2003 die BRD als einer der ersten Staaten eine Konvention der Vereinten Nationen unterzeichnete, welche zum Ziel hat, weltweit Korruption wirkungsvoller zu bekämpfen. Jene Unterzeichner-Staaten verpflichteten sich, jede Person im Falle einer Bestechung zu bestrafen, die in der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Justiz inne hat, egal ob gewählt oder ernannt. Bevor dieses Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifikation vonnöten. Laut unserem Grundgesetz ist dazu ein zustimmendes Gesetz des Bundestags notwendig – das bereits seit langem auf der Agenda steht – und steht – und steht…

… Von 1952 bis 1993 hatten die Abgeordneten in Bundes- und Landtagen, und auch den Kommunalparlamenten einen regelrechten Freibrief, was Korruption betrifft. Es sind lediglich Vorteile verboten gewesen, mit denen Wahlen beeinflusst werden konnten. Erst 1993 wurde in das Strafgesetzbuch eine Vorschrift aufgenommen, die den Kauf und Verkauf einer Stimme für strafbar erklärt, dabei handelt es sich faktisch allerdings um symbolisches Recht, die Zahl der seither Verurteilten kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Vorteile, die der sogenannten Klimapflege bzw. von einem Lobbyisten erst nach einer Abstimmung gewährt werden, werden in keinster Weise erfasst. Deshalb konnte ein Kölner Stadtratsmitglied von einem Müllunternehmer 75.000 Euro in bar annehmen – völlig straflos! – und in eine sogenannte schwarze Parteikasse weiter leiten! (Zum Vergleich: Der Müllmann bzw. Straßenkehrer, der bei Wind und Sauwetter unseren Dreck weg räumt, darf nicht einmal ein kleines Weihnachtsgeschenk entgegen nehmen!). Dem höchsten deutschen Strafgericht verblieb lediglich die Möglichkeit eines Appells an den Gesetzgeber, doch endlich diese Gesetzeslücke zu schließen!…

… Sowohl in Japan als auch in England ist die Bestechung von Abgeordneten seit langem schon eine Straftat, wie auch in Belgien, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz, den skandinavischen Staaten und den USA…

… Seit 1996 liegt ein Beschluss des Deutschen Juristentags vor, wonach der Tatbestand der Abgeordnetenbestechlichkeit auf den Kauf und Verkauf sämtlicher Handlungen eines Abgeordneten in Ausübung seines Mandats ausgedehnt werden soll. Bei Beamten und Tarifbeschäftigungen des Öffentlichen Dienstes ist die Schwelle zur Strafbarkeit in dem Falle überschritten, da eine sogenannte Unrechtsvereinbarung vorliegt. Stellt sich die absolut berechtigte und seit langem schon drängende Frage, warum für gewählte Volksvertreter nicht das Gleiche gelten solle…

… Dass der hier vorherrschende Status quo in Bezug auf Korruption unserer Volks(ver)treter dem Ansehen Deutschlands in der Welt schadet, hat der Ex-Bundesgrüß Köhler beklagt, als er ineinem Interview die immer noch ausstehende Ratifizierung der UN-Konvention kritisierte und auf die afrikanischen Staatschef verwies, die sich – zu Recht! – Belehrungen aus Deutschland mehr und mehr verbitten würden…

7 Antworten zu ““Eine deutsche Peinlichkeit”…”

  1. Allerdings hat das weder in Japan noch in England und anderswo etwas genutzt. Nirgendwo ist die Mafia (Yakuza) an politischen Entscheidungen so beteiligt, wie z.B. in Japan, ja, es ist fraglich, ob man einen Abgeordneten fände, der nicht von Gnaden der organisierten Kriminalität wäre. Das deutsche System zeigt uns nur, dass die Abgeordneten mit ihrer Weigerung offenlegen, dass es bei uns auch so ist. Mehr Ehrlichkeit war noch nie!

    • Das ist leider auch wahr, das erwähnt Herr Prof. Jäckle in seinem Artikel auch, dass in den jeweiligen Ländern die Zahlen der Anklagen und Überführten sich sehr in Grenzen halten würde…

  2. Dann müßte man warscheinlich eine eigene Gerichtsbarkeit dafür einsetzen, denn das würde eine Welle von Anzeigen und Verdächtigungen bis hinunter zum Lokalpolitiker auslösen. Das würde das Alltagsgeschäft erheblich behindern :)
    Oder es müßte ein Schnitt, eine sog. Amnestie gewährt werden für zurückliegende Jahre oder Fälle.
    Und dann wären da noch der ganze Filz und die aufgeblähten Netzwerke.

    Ich wäre zusätzlich für eine direkte Personenwahl, ehrlicher als Parteiwahl, Listenplatz und kumulieren.

    • Da könnte man doch endlich einmal all die Leutchen vom Verfassungsschmutz so richtig sinnvoll einsetzen! :mrgreen: Mit einer Aufgabe, die wirklich dem Schutz der Verfassung, und der Bürger, dient!

  3. Irgend etwas stimmt hier nicht. So viel wie mir bekannt ist, ist Korruption in Deutschland verboten. Erst kürzlich ist bei uns ein Kommunal Politiker entlassen und verurteilt worden wegen Vorteilsnahme. Bei uns im Rathaus darfst du noch nicht einmal einen Kugelschreiber liegen lassen. So streng wird das hier ausgelegt. Egal ob Müllmann oder hochrangige Politiker Korruption ist Korruption. Da spielt auch nicht die Höhe der Zuwendung eine Rolle. Früher war das mal anders. Wenn ich an so manche Politiker denke z. B. Franz Josef Strauß. Der hatte überall die Finger drin. Man konnte ihm nur nichts nachweisen. Früher haben auch Müllmänner mal für eine kleine Gefälligkeit mehr Müll mitgenommen als erlaubt. Heute ist das nicht mehr machbar. Es mag ja immer noch hier und da einige schwarze Schafe geben, aber der große Teil der Politiker ist heute sauber was Korruption angeht. Im Zusammenhang mit dem Bundespräsidenten kommen solche Dinge wieder hoch. Wobei es eine Unverschämtheit der Presse ist, wie heute mit Leuten umgegangen wird. Das ist für mich reiner Sensations Journalismus und Auflagenhascherei.
    Übrigens bei Bestechung wird nicht nur der Bestochene bestraft sondern auch der Bestecher.
    Ich wünsche dir ein schönes Wochenende. L.G. Ludger

    • Ich denke nicht, dass Herr Prof. Wolfgang Jäckle sich irrt. Er ist Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Münster, und hat viele Jahre auf dem Gebiet der Korruptionsprävention gelehrt (Zitat der Süddeutschen Zeitung). Wenn du willst, dann scanne ich den kompletten Artikel ein und maile ihn dir.
      Liebe Grüße!

  4. [...] Vor einigen Tagen berichtete ich hier über den Artikel von Prof. Wolfgang Jäckle in der Süddeutschen Zeitung vom 10. Januar über die [...]

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